Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auslandsgesellschaft.de e.V.

§ 1
(1) Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten­ für die Teilnahme an allen von dem Auslandsgesellschaft.de e.V. (im Folgenden: Ag.de e.V.) angebotenen Veranstaltungen. Für den Vertrag gelten ausschließlich unsere AGB; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

(2) Rechtsgeschäftliche Erklärungen, insbesondere Anmel­dungen und Kündigungen, bedürfen, soweit sich aus diesen AGB nichts abweichendes ergibt­, der Textform, wobei eine Übermittlung per Fax, ­E-Mail­ oder Homepage des Ag.de e.V. diesem Erfordernis genügt.

 

  • § 2 Vertragspartner

Vertragspartner des Teilnehmers ist:

Auslandsgesellschaft.de e.V. (Ag e.V.),

Steinstraße 48 | 44147 Dortmund

Telefon:  +49 (0)231 83800 – 15 | Telefax.: +49 (0)231 83800 – 56

E-Mail:  info@auslandsgesellschaft.de

 

  • § 3 Anmeldung und Vertragsschluss

(1) Zu den Veranstaltungen des Ag.de e.V. ist eine Anmeldung per Telefon, E-Mail, postalisch, per Fax oder über unsere Homepage möglich. Mit der Anmeldung erkennt die/der Teilnehmende die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

(2) Für Studienreisen, mehrtägige Seminare mit Übernachtung sowie Seminare, die nicht am Firmensitz stattfinden, gelten zusätzlich unsere Reisebedingungen, die auf unserer Homepage zur Verfügung stehen und auf Wunsch per Post oder Mail zugesendet werden.

(3) Soweit für einige Veranstaltungen besondere Teilnahmebedingungen gelten, werden diese in den jeweiligen Ausschreibungen gesondert und ausführlich erläutert.

(4) Mit der Anmelde-/Buchungsbestätigung, die die/der Teilnehmende erhält, kommt der Vertrag zwischen der/dem Teilnehmenden und dem Ag.de e.V. zustande. Der Vertrag endet mit dem Abschluss der Veranstaltung.

 

  • § 4 Tagungsbeitrag und Zahlungsmodalitäten

(1) Es gelten die in den Ausschreibungen angegebenen Tagungs-Beiträge. Der Beitrag ist eine Pauschale und in der Höhe unabhängig von den in Anspruch genommenen Leistungen.

(2) Nimmt der/die Teilnehmende einzelne Leistungen, die ihm im Rahmen der Veranstaltung ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Tagungsbeitrages.

(3) Der Beitrag wird nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung fällig und ist bis zu dem im Dokument genannten Zahlungsziel auf das Konto der Ag.de e.V. unter Angabe der Rechnungs- oder Buchungsnummer zu überweisen.

(4) Bei Abendveranstaltungen, die einen Teilnehmerbeitrag erfordern, erfolgt die Zahlung vor Ort an der Abendkasse in bar.

(5) Eine Zahlung mit EC- oder Kreditkarte ist an der Abendkasse nicht möglich.

 

  • § 5 Stornierung durch den Teilnehmer

(1) Eine kostenlose Stornierung ist bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich.

(2) Bei einer späteren Abmeldung, ist der Ag.de e.V. berechtigt, bis zu 50 % des Beitrages zu berechnen.

(3) Bei Absagen weniger als 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn wird der volle Beitrag berechnet.

(4) Die/der Teilnehmende ist berechtigt eine Ersatzperson beizubringen. Stornokosten entstehen in diesem Fall nicht.

 

  • § 6 Rechte des Veranstalters

(1) Der Veranstalter hat das Recht, eine Veranstaltung aus wichtigem Grund abzusagen.

(2) Ein wichtiger Grund besteht vor allem dann, wenn die vorher vorgegebene Mindestteilnehmerzahl bis zum Ende der jeweiligen Anmeldefrist nicht erreicht wird, wenn das Lehrpersonal kurzfristig erkrankt oder die Veranstaltung aus anderen Gründen nicht stattfinden kann.

(3) In diesen Fällen werden bereits gezahlte Gebühren an den Teilnehmer erstattet.

(4) Der Veranstalter verpflichtet sich, die Teilnehmer sodann unverzüglich zu informieren.

(5) Terminliche und inhaltliche Abweichungen sowie ein möglicher Austausch des Lehrpersonals bleiben in dringenden Fällen vorbehalten.

(6) Bei einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verstoß gegen die Regeln der Veranstaltung oder Satzung oder Leitbild der Ag.de e.V. kann ein Ausschluss der/des Teilnehmenden von der Veranstaltung durch den Veranstaltungsleiter oder sonstige Mitarbeiter des Ag.de e.V. erfolgen. Eine Verringerung oder Erstattung der geleisteten Beiträge erfolgt hierbei nicht.

 

  • § 7 Haftung

(1) Der Ag.de e.V. haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit im gesetzlichen Umfang. Gleiches gilt für jegliche Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht werden.

(2) Für lediglich leicht fahrlässig verursachte Schäden an anderen Gütern als dem Leben, Körper und der Gesundheit haftet der Ag.de e.V. nach den gesetzlichen Bestimmungen nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der jeweilige Vertrag des Ag.de e.V. nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt.

(3) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstiger Erfüllungsgehilfen des Ag.de e.V..

(4) Unabhängig von einem Verschulden des Ag.de e.V. bleibt eine etwaige Haftung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos.

 

  • § 8 Urheberrechte

Alle ausgehändigten Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen auch nicht auszugsweise ohne Einwilligung der AgGmbgH vervielfältigt oder verbreitet werden. Die AgGmbH behält sich alle Rechte vor. Die Arbeitsunterlagen stehen exklusiv den Teilnehmenden zur Verfügung.

 

  • § 9 Streitbeilegungsverfahren

Die Auslandsgesellschaft.de e.V. nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

 

  • $ 10 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundes­repu­blik Deutschland.

(2) Übertragungen von Rechten und Pflichten des Teilnehmers­ bedürfen der Zustim­mung des Ag.de e.V. in Text- oder Schriftform.

(3) Aufrechnungsrechte stehen dem Teilnehmer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig fest­gestellt, unbestritten oder von dem Ag.de e.V. anerkannt sind. Außerdem steht dem Teilnehmer ein Leistungsverweigerungsrecht für Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

(4) Sofern der Teilnehmer Kaufmann ist, ist aus­schließ­­licher Gerichtsstand und alleiniger Erfül­lungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag Dortmund. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

 

Stand: 12/2022

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auslandsgesellschaft.de gGmbH

  • § 1 Allgemeines

(1) Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten­ für die Teilnahme an allen von der Auslandsgesellschaft.de gGmbH (im Folgenden: AgGmbH) angebotenen Veranstaltungen. Für den Vertrag gelten ausschließlich unsere AGB; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

(2) Rechtsgeschäftliche Erklärungen, insbesondere Anmel­dungen und Kündigungen, bedürfen, soweit sich aus diesen AGB nichts abweichendes ergibt­, der Textform, wobei eine Übermittlung per Fax, ­E-Mail­ oder Homepage der AgGmbH diesem Erfordernis genügt.

 

  • § 2 Vertragspartner

Vertragspartner des Teilnehmers ist:

Auslandsgesellschaft.de gGmbH  (AgGmbH)

Steinstraße 48 | 44147 Dortmund

Telefon: 02 31. 838 00-0 | Telefax: 02 31. 838 00-75
E-Mail: info@auslandsgesellschaft.de

 

  • § 3 Anmeldung und Vertragsabschluss

(1) Der Vertrag kommt aufgrund einer Anmeldung des Teilnehmers (Angebotserklärung) und einer Anmeldebestätigung (Angebotsannahme) durch die AgGmbH zustande.

(2) Abweichend von § 1 Abs. 2 ist eine mündliche oder fernmündliche Anmeldung verbindlich, wenn diese durch die AgGmbH in Schrift- oder Textform angenommen wird.

(3) Bei Anmeldungen minderjähriger Teilnehmer ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters in Schrift- oder Textform erforderlich.

(4) Anmeldungen werden grundsätzlich in der Rei­hen­folge ihres Eingangs berücksichtigt.

 

  • $ 4 Teilnahmeentgelt und Zahlungsmodalitäten

(1) Das Teilnahmeentgelt ergibt sich aus der bei Ein­gang­ der Anmeldung aktuellen Aus­schrei­bung der AgGmbH.

(2) Das ermäßigte Teilnahmeentgelt wird gemäß der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Aus­schrei­bung der AgGmbH Schülern, Auszubildenden, Au-pair, Studenten oder Dortmund-Pass-Inhaber gegen Vorlage eines­ aktu­ellen und gültigen Nach­weises gewährt.

(3) Das Teilnahmeentgelt ist 7 Tage vor Veran­stal­­tungs­beginn, im Intensivkurs-Bereich „Deutsch als Fremd­­spra­che“ mit Eingang der Anmeldung, in voller Höhe fällig.

(4) Eine Bezahlung im Wege des SEPA-Lastschrift­ein­zugs­ver­fahrens ist für bestimmte Veranstaltungen mög­lich. Die Abbuchung erfolgt durch die AgGmbH. Das Teilnahmeentgelt wird mit Kursbeginn eingezogen. Die Bearbeitungsgebühr pro Rück­last­schrift beträgt 3,00 EUR. Dem Teilnehmer ist ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der AgGmbH kein oder ein wesent­lich niedrigerer Schaden entstanden ist.

 

  • § 5 Vertragsdauer

(1) Der Vertrag wird befristet für die vereinbarte Ver­anstaltungsdauer abgeschlossen.

(2) Eine ordentliche Kündigung (Abmeldung) während der Vertragsdauer ist nur nach Maßgabe von §§ 5 bis 9 möglich. Das Recht zur außer­ordentlichen Kün­digung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt­.

 

  • § 6 Abmeldung (Stornierung) durch den Teilnehmer­

(1) Jeder Teilnehmer kann sich bis 10 Tage vor Ver­anstaltungsbeginn kostenfrei abmelden. Für Teilnehmer der DaF-Intensivkurse gelten die gesonderten Teilnahmebedingungen unter § 8.

(2) Bei einer späteren Abmeldung bis 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn wird dem Teilnehmer die Kursgebühr abzüglich eines Betrages von 15,00 € erstattet bzw. wenn keine Zahlung im Voraus erfolgt ist, eine Abmeldegebühr in Höhe von 15,00 € erhoben.

(3) Ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns wird auch im Falle einer Abmeldung die volle Teil­nahme­gebühr erhoben.

(4) Eine teilweise/tageweise Abmeldung von einer Veranstaltung sowie eine teilweise/tageweise Ersatzteilnahme sind nicht möglich.

 

  • § 7 Ummeldung 

(1) Die Umbuchung in eine andere als die gebuchte Veranstaltung ist nur vor Beginn der bereits gebuchten Ver­an­staltung möglich. Jede Umbuchung bedarf­ der vorherigen, Zu­stimmung der AgGmbH in Schrift- oder Textform. Die Umbuchung erfolgt kostenfrei.

(2) Die Zustimmung gem. Abs. 1 kann nur aus wich­tigem Grund verweigert werden. Ein solcher liegt insbesondere vor, wenn der Teilnehmer die per­sönlichen oder sachlichen Voraussetzungen der anderen­ Veranstaltung nicht erfüllt oder die andere Veranstaltung bereits ausgebucht ist oder die erforderliche Teilnehmerzahl für die andere Veranstaltung im Zeitpunkt der Umbuchung noch nicht erreicht wurde.

 

  • § 8 Ergänzende Teilnahmebedingungen für DaF-Intensivkurse

(1) Die Übertragung der Kursgebühr auf eine andere Person oder die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist nicht möglich.

(2) Die Umbuchung auf eine andere Veranstaltung kann nur in Text- oder Schriftform bis eine Woche vor Kursbeginn vorgenommen werden.

(3) Eine Abmeldung ist nur unter Vorlage der Original-Anmeldebestätigung bis eine Woche vor Kursbeginn möglich. Die Kursgebühr wird dann unter Abzug eines Betrages von 50,00 € ausschließlich an den angemeldeten Teilnehmer oder an die Person, die die Anmeldung vorgenommen hat, rückerstattet. Bei einer Umbuchung bis eine Woche vor Beginn der Veranstaltung auf eine andere Veranstaltung, werden keine Gebühren berechnet. Meldet sich der Teilnehmer bis eine Woche vor Beginn der umgebuchten Veranstaltung erneut ab, wird dem Teilnehmer die Kursgebühr nur unter Abzug eines Betrages von 75,00 € erstattet. So wird für jede weitere vorgenommene Umbuchung, ein Betrag von 25,00 € einbehalten.

(4) Bei Abmeldungen weniger als eine Woche vor Kursbeginn oder Nichterscheinen am ersten Unterrichtstag erlischt jeder Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühr.

 

  • § 9 Gesonderte Teilnahmebedingungen für geförderte AZAV Bildungsmaßnahmen

Für AZAV Bildungsmaßnahmen gelten ausschließlich die gesonderten Teilnehmerverträge der jeweiligen Maßnahme.

 

  • § 10 Absage durch die AgGmbH

(1) Die AgGmbH ist berechtigt, die Durchführung einer Veranstaltung abzusagen, wenn für diese die ge­mäß­ Ausschreibung erforderliche, ver­an­stal­tungs­­spez­ifische Teilnehmerzahl nicht erreicht ist oder die Ver­anstaltung­ aus nicht von der AgGmbH zu vertretenden Umständen abgesagt werden muss.

(2) In den Fällen des § 10 Abs. 1 werden bereits be­zahl­te Teilnahmeentgelte vollständig zurückerstattet. Haben bereits Unterrichtseinheiten stattgefunden, so werden die Entgelte anteilig zurückerstattet.

 

  • § 11 Haftung 

(1) Die AgGmbH haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Für lediglich leicht fahrlässig verursachte Schäden an anderen Gütern als dem Leben, Körper und der Gesundheit haftet die AgGmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen nur  bei Verletzung vertrags­wesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der je­wei­lige Vertrag der AgGmbH nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfül­lung die ordnungs­gemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt.

(3) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -be­schrän­kungen gelten in gleichem Umfang zu­guns­ten der Organe, gesetzlichen Vertreter, An­ge­stellten und sonstiger Erfüllungsgehilfen der AgGmbH.

(4) Unabhängig von einem Verschulden der AgGmbH bleibt eine etwaige Haftung der AgGmbH bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos oder in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens unberührt.

 

  • § 12 Urheberrechte

Alle ausgehändigten Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen auch nicht auszugsweise ohne Einwilligung der AgGmbgH vervielfältigt oder verbreitet werden. Die AgGmbH behält sich alle Rechte vor. Die Arbeitsunterlagen stehen exklusiv den Teilnehmenden zur Verfügung.

 

  • § 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundes­repu­blik Deutschland.

(2) Übertragungen von Rechten und Pflichten des Teilnehmers­ bedürfen der Zustim­mung der AgGmbH in Text- oder Schriftform.

(3) Aufrechnungsrechte stehen dem Teilnehmer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig fest­gestellt, unbestritten oder von der AgGmbH anerkannt sind. Außerdem steht dem Teilnehmer ein Leistungsverweigerungsrecht für Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

(4) Sofern der Teilnehmer Kaufmann ist, ist aus­schließ­­licher Gerichtsstand und alleiniger Erfül­lungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag Dortmund. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

 

Stand: 12/2022

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